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Rechtstipp: Krankenversicherung - Auch ein Blinder kann mit einem E-Rollstuhl umgehen
Kann ein Blinder, der an Multiple-Sklerose leidet, seinen Rollstuhl (auf den er angewiesen ist, um sich überhaupt noch fortbewegen zu können) nicht mehr aus eigener Kraft bewegen, so hat er Anspruch darauf, dass ihm seine gesetzliche Krankenkasse einen Elektrorollstuhl bezahlt. Die Kasse kann nicht argumentieren, der Man sei wegen seiner Blindheit nicht verkehrstauglich; eine Eigen- und Fremdgefährdung sei nicht auszuschließen. Kann er mit dem Rollstuhl gut umgehen (davon hatte sich hier ein Sachverständiger überzeugt) und könne er ohne E-Rollstuhl ohne fremde Hilfe das Haus nicht mehr verlassen, so sei dieses Hilfsmittel zu finanzieren. Es sei Aufgabe des Hilfsmittelrechts und der Krankenkasse, dem Behinderten "ein möglichst selbstbestimmtes Leben zu ermöglichen und nicht, ihn von sämtlichen Lebensgefahren fernzuhalten". (LSG Niedersachsen-Bremen, L 16 KR 423/20)