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Rechtstipp: Kindergartenbeitrag - Auch bei Halbgeschwistern gilt die Geschwisterregelung

14.02.2025

Lebt ein Mann mit seiner Frau und einem gemeinsamen Kind in einer Wohnung, und lebt auch ein Kind in dem Haushalt, das die Frau aus einer früheren Beziehung »mitgebracht« hat, so muss bei der Berechnung des Beitrages für den Kindergarten die »Geschwisterregelung« angewendet werden, wenn die Halbgeschwister ein und dieselbe Kindertageseinrichtung besuchen. Ist nach dieser »Geschwisterregelung« in der Elternbeitragssatzung »nur ein Beitrag zu leisten«, wenn »aus einer Familie (…) mehr als ein Kind Betreuungsangebote (...) in Anspruch« nimmt, so muss sie auch in einer solchen Konstellation gelten. Das gemeinsame Kind des Paares muss als weiteres Kind der Familie im Sinne der Geschwisterregelungen berücksichtigt werden. (OVG für das Land Nordrhein-Westfalen, 12 A 1627/22) - vom 27.11.2024

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