Steuertipp: Erst mit vollständiger Bezahlung kann es eine Steuerermäßigung geben
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Rechtstipp: Kfz-Kaskoversicherung - Ohne Fotos und Zeugen ist ein Wildunfall schwer zu beweisen
Hat ein Autofahrer einen Wildunfall, so muss er Hergang des Unfalls und Schäden gut dokumentieren, wenn er von seiner Kfz-Kaskoversicherung Schadenersatz gezahlt haben will. Die Tatsache, dass ein totes Reh neben oder am Auto lag, ist nicht Beweis genug. Behauptet der Mann ein Reh sei auf die Motorhaube gesprungen und er aus Schreck in die Leitplanke gefahren, so muss die Versicherung nicht bezahlen, wenn ein Gutachter zwar Schäden durch die Leitplanke erkennt, jedoch keine eindeutigen Hinweise für die Kollision mit dem Reh. Gibt es weder Zeugen noch Fotos von der Unfallstelle und hat der Mann das Auto zügig verkauft (und hat er ferner innerhalb von 2 bis 3 Jahren 10 Wildunfälle mit unterschiedlichen Versicherungsgesellschaften abgewickelt), so bleibt er auf dem Schaden sitzen. (AmG München, 123 C 13553/23) - vom 22.08.2024