Steuertipp: Ein "Dienstwagen-Vorteil" wird nicht zum pfändbaren Teil dazugezählt
Steuertipp: Das Finanzamt darf nicht die "Art des Schreibens" vorschreiben
Rechtstipp: Kfz-Haftpflichtversicherung: Gibt es keinen "Schuldigen", so zahlt die Versicherung alles
Bleibt ein Auto liegen und möchte ein zufällig vorbeikommender Autofahrer helfen, indem er das defekte Fahrzeug mit einem Abschleppseil zur Werkstatt transportieren will, so muss die Kfz-Haftpflichtversicherung des Abgeschleppten den Schaden voll übernehmen, der dadurch entsteht, dass das Seil reißt und das gezogene Auto auf das ziehende auffährt. Kann nicht festgestellt werden, dass einer der beiden Autofahrer einen Fehler gemacht hat, und kann ein Gutachter nicht (mehr) ermitteln, warum das Seil gerissen ist (weil es kurz nach dem Unfall entsorgt worden ist), so muss die Versicherung des Halters voll zahlen, dem geholfen wurde. (AmG Regensburg, 9 C 56/22)