Steuertipp: Geht ein Darlehen nicht "mit über", können Zinsen nicht abgezogen werden
Steuertipp: Rückwirkende Zusammenveranlagung für umgewandelte Ehen
Rechtstipp: Kfz-Haftpflichtversicherung - Ein Bus ist schwerfällig und muss nicht zwingend ausweichen
Grundsätzlich haftet derjenige nach einem Unfall, der gegen das Vorfahrtrecht verstößt. Gibt es aber gute Gründe dafür, dass auch der Vorfahrtberechtigte »mithaften« könnte, so wird das geprüft. Fährt ein Autofahrer von einem Parkplatz auf eine vorfahrtsberechtigte Straße, und macht die Straße an dieser Stelle einen leichten Rechtsknick, so muss eine Busfahrerin, die auf der Vorfahrtstraße unterwegs ist, nicht »mithaften«, wenn sie mit dem Auto zusammenstößt, weil es mit den Vorderrädern bereits auf der Straße gerollt war. Die Kfz-Haftpflichtversicherung des Pkw-Fahrers muss voll für die Schäden haften. Das gilt auch für eine Frau, die sich als Fahrgast im Bus verletzte. Ein Ausweichen oder Abbremsen der Busfahrerin mit ihrem schwerfälligen Gefährt durfte nicht erwartet werden. (AmG Bremerhaven, 52 C 1266/23)