Rechtstipp: Keine Autobahn-Maut für Garten- und Landschaftsbaubetriebe
TransportierenGarten- und Landschaftsbetriebe per Lastkraftwagen unter 7,5 Tonnen Maschinenund Geräte (wie Großrasenmäher), um diese an den Einsatzort zu bringen, somüssen sie keine Maut bezahlen, wenn ein Teil der Strecke über einen eigentlichmautpflichtigen Teil einer Autobahn führt. Sie fallen unter die so genannteHandwerkerausnahme, nach der Fahrzeuge (unter 7,5 t), die Material,Ausrüstungen oder Maschinen befördern, welches für den Betrieb des Garten- undLandschaftsbaus benötigt werden, von der Maut befreit sind. (VwG Berlin, 38 L126/26 u. a.) - vom 23. und 26.02.2026