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Rechtstipp: Katholische Kinder haben auf einer katholischen Schule Vorrang

19.10.2021

Es ist mit dem Grundgesetz vereinbar, dass "bekenntnisangehörige" Kinder beim Zugang zu einer Bekenntnisschule Vorrang haben. Dadurch liege keine Benachteiligung eines Kindes vor, das nicht katholisch ist. Das gelte jedenfalls dann, wenn zwei andere (hier: Grund-)Schulen in Betracht kommen, für die keine besonderen Erschwernisse oder Gefährdungen auf dem Schulweg vorliegen. Es liege kein Verstoß gegen das grundgesetzliche Verbot der Benachteiligung wegen des Glaubens oder der religiösen Anschauung vor. (OVG für das Land Nordrhein-Westfalen, 19 B 1095/21)

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