Steuertipp: Auch nach einer Liquidation muss eine Forderung nicht zwingend ausgebucht werden
Steuertipp: Corona-Hilfen müssen nicht zur Schuldentilgung "eingesetzt" werden
Rechtstipp: Ist ein Streit zwischen Nachbarn nicht mehr nachzuvollziehen, müssen beide zurücktreten
Liegen zwei Nachbarn bereits seit fast zehn Jahren „über Kreuz“ (insbesondere geht es immer wieder um die Nutzung einer schmalen Hofeinfahrt, die den einzigen Zugang zu ihren Anwesen darstellt) und kam es wiederholt zu wechselseitigen Beleidigungen und auch körperlichen Auseinandersetzungen (die auch schon Gegenstand mehrerer Gewaltschutzverfahren vor dem Amtsgericht waren), so kann gegen beide jeweils eine Gewaltschutzanordnung getroffen und die Kosten dafür zu gleichen Teilen auferlegt werden. Das gelte jedenfalls dann, wenn - auch nicht durch Zeugenaussagen, die sich völlig widersprechen - nicht mehr nachvollzogen werden kann, wer wann wen wie beleidigt und/oder angegriffen hat. Gegen beide durfte eine befristete Gewaltschutzanordnung in Form von Näherungs- und Kontaktverboten erlassen werden. (Pfälzisches OLG Zweibrücken, 6 UF 16/21)