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Rechtstipp: Ist die Wohnung zu teuer, darf das Jobcenter kürzen

25.11.2025

Wohnt einelangjährige Bezieherin von Grundsicherung mit ihrem 9-jährigen Sohn in einer 72Quadratmeter großen Wohnung, für die monatlich 586 Euro Kaltmiete zu zahlensind, stehen ihr aber lediglich 442 Euro für Unterkunft vom Jobcenter zu, somuss sie die Differenz selbst tragen, wenn sie die Kosten nicht (beispielsweisedurch einen Umzug) gesenkt bekommt. Gibt es keine "durchgreifendenZweifel" an dem Konzept des Jobcenters zur Ermittlung der Leistungen, undlegt die Frau nicht schlüssig dar, warum sie nicht umziehen könne, so muss siemit den Konsequenzen leben. (LSG Niedersachsen-Bremen, L 11 AS 472/24) - vom26.08.2025

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