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Rechtstipp: Ist das Handyaufladen erlaubt, darf das Laden des E-Autos nicht die fristlose Kündigung bedeuten

09.02.2024

Der Rezeptionist einer Herberge, der überwiegend in der Spätschicht eingesetzt wird, muss keine fristlose Kündigung hinnehmen, wenn er seinen Hybrid-Pkw an einer 220 Volt-Steckdose auf Kosten des Arbeitgebers lädt. Zwar stelle dieser "Stromklau" grundsätzlich einen Grund für eine Entlassung dar. Wird jedoch das Handyaufladen im Betrieb geduldet und kostete der Ladevorgang rund 40 Cent, so ist davon auszugehen, dass zunächst eine Abmahnung ausgereicht hätte - insbesondere dann, wenn der Mitarbeiter bis dahin beanstandungsfrei gearbeitet hat. Die Parteien einigten sich auf eine ordentliche Kündigung und eine Abfindung (hier in Höhe von 8.000 €). (LAG Düsseldorf, 8 Sa 244/23)

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