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Rechtstipp: In Weinbergen darf es keine E-Scooter-Touren geben

18.11.2025

Will ein UnternehmerE-Scooter-Touren durch Weinberge anbieten (Lama-Wanderungen führt er dortbereits durch), so darf ihm das von der Stadt mit der Begründung untersagtwerden, die Wege seien vorrangig für die Bewirtschaftung der Weinberge angelegtund somit für Traktoren und für die dort arbeitenden Winzer vorgesehen. Zwarsei das Argument, dass seine E-Scooter lediglich 6 km/h fahren können (alsoSchrittgeschwindigkeit) und demnach auch dort fahren dürfen, wo nur Fußgängererlaubt sind, nicht abwegig. Jedoch fallen die Event-Touren nicht unter denvorgesehenen Benutzungszweck. Die Touren seien auch nicht von der erlaubtenprivaten Benutzung als Fußweg umfasst. Das Interesse der Allgemeinheit und derLandwirte an einer sicheren, bestimmungsgemäßen Nutzung der Wege überwiegt denwirtschaftlichen Interessen des Unternehmers. (VwG Neustadt an der Weinstraße,5 L 971/25) – vom 08.09.2025

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