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Rechtstipp: In einer "Orangerie" darf nur mit Genehmigung gewohnt werden

10.07.2024

Soll eine »Orangerie« (ein meist großzügig gestaltetes Gewächshaus mit oftmals großen Fensterflächen) zu einem dauerhaften Wohnzimmer umfunktioniert werden, so benötigt der Eigentümer dafür eine baurechtliche Genehmigung. Fehlt diese, so kann die Nutzung behördlich untersagt werden. Ohne Genehmigung sei die Nutzung einer Orangerie zu Wohnzwecken unzulässig. Hier werde die »genehmigte Nutzung verlassen« und bodenrechtliche Belange werden »neu berührt«. (OVG für das Land Nordrhein-Westfalen, 10 B 1171/22)

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