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Rechtstipp: In der passiven Altersteilzeit-Phase gibt es keine Inflationsausgleichsprämie
Befindet sich ein Arbeitnehmer in der passiven Phase der Altersteilzeit, so kann er nicht verlangen, dass auch ihm eine in dieser Zeit von seinem Arbeitgeber gewährte "Inflationsausgleichsprämie" ausgezahlt wird. Hat der Arbeitgeber diese Zahlung in einer Tarifvertraglichen Regelung für diejenigen ausgeschlossen, "die an dem Stichtag in einem gekündigten oder ruhenden Arbeitsverhältnis stehen oder sich in der Passivphase der Altersteilzeit oder im Vorruhestand befinden", so sei das nicht zu beanstanden. In dieser tariflichen Differenzierung liege keine unzulässige Altersdiskriminierung. (LAG Düsseldorf, 14 Sa 1148/23)