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Rechtstipp: Im Naturschutzgebiet gibt es keine Tiny-Häuser

26.03.2024

Ist eine Baugenehmigung für (hier 3) Tiny-Häuser sowie für ein Brauhaus und für einen Kiosk bereits erteilt, so kann ein Naturschutzbund (hier der Bund für Umwelt und Naturschutz - BUND) den Bau trotzdem stoppen lassen. Das gelte jedenfalls dann, wenn die Genehmigung für den Betreiber eines Veranstaltungslokals (das sich in einem Landschaftsschutzgebiet für gefährdete Pflanzen- und Tierarten befindet) unter "falschen Vorzeichen" erteilt worden ist. Hat der Landkreis ein naturschutzfachliches Gutachten in Auftrag gegeben, das zu dem Ergebnis kam, dass das Vorhaben das Schutzgebiet nur unwesentlich zu beeinträchtigen drohe, stellt sich aber heraus, dass das Vorhaben in einem Gebiet liegt, für das der Landkreis nach Bundes- und Europarecht eine besondere Verträglichkeitsprüfung hätte durchführen müssen, so sei das rechtswidrig. Außerdem genüge es nicht, dass mit dem Vorhaben der »Tourismus gefördert werden soll«. Inhaltlich wurde dazu nichts vertieft dargelegt, weshalb »touristische Belange in der zu treffenden Abwägung nicht berücksichtigt werden können«. (VwG Braunschweig, 2 B 116/23)

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