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Rechtstipp: Hundehaltung - Beißen die Hunde, ist das Frauchen "gebissen"

14.06.2024

Beißt das Tier einer Hundehalterin in rund drei Jahren mehrfach andere Hunde und auch Menschen, so kann gegen das Frauchen eine »erweiterte Hundehaltungsuntersagung« ausgesprochen werden. In dem konkreten Fall besaß die Frau eine Bordeaux Dogge, ein Old English Bulldog und einen Russischen Schwarzen Terrier. Eine solche Untersagung diene einer effektiven Gefahrenabwehr, die ihre Berechtigung gerade mit Blick auf die Person der Hundehalterin selbst und nicht in Bezug auf die individualisierten Hunde findet. Dass sie die Beißvorfalle als »Hunderauferei« abtut, spreche für ihre Sorgfaltspflichtverletzung Auch sei es unerheblich, dass sich andere Hunde provozierend verhalten haben sollen. (OVG für das Land Nordrhein-Westfalen, 5 A 3146/21)

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