Steuertipp: Alle Prozessbeteiligten haben Anspruch auf rechtliches Gehör
Steuertipp: Zwischen Erbschaft und Prozess darf nicht zu viel Zeit liegen
Rechtstipp: Hundebesitzerin darf nach Fahrradunfall nicht verschwinden
Geht eine Frau mit ihrem Hund spazieren und läuft der einer Fahrradfahrerin "vors Rad", so darf die Tierhalterin nicht einfach davonlaufen, wenn die Radlerin stürzt und sich nicht unerheblich verletzt. Das gelte auch dann, wenn andere Passanten sich um die Verletzte kümmern und die Hundebesitzerin ihrem Tier hinterhereilt, dass panisch ausgebüxt sei. Die Frau muss - neben einem Schmerzensgeld in Höhe von 800 Euro - wegen des unerlaubten Entfernens vom Unfallort eine Geldstrafe in Höhe von 1.800 Euro zahlen. Sie hätte zumindest kurz ihre Personalien angeben können, bevor sie sich auf den Weg gemacht hat, ihren Hund wiederzufinden. (AmG München, 941 Cs 442 Js 190826/21)