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Rechtstipp: Heilpraktiker - Blut abnehmen ist kein Grundrecht
Heilpraktiker können kein Recht zur Anwendung von Eigenbluttherapien erstreiten. Vor dem Bundesverfassungsgericht scheiterten Heilpraktiker mit der Forderung, für derartige Behandlungen Blut abnehmen zu dürfen. Das gelte jedenfalls dann, wenn sie nicht ausreichend detailliert darlegen, welche Behandlungsverfahren sie genau anwenden wollen. Nur mit einer exakten Beschreibung der Methoden hätte unter Umständen eine Ausnahme erteilt werden können. Grundsätzlich erlaubt das Transfusionsgesetz Blutentnahmen nur durch Ärzte oder anderes qualifiziertes Personal unter ärztlicher Verantwortung. (BVfG, 1 BvR 2078/23 u. a.)