Rechtstipp: Hausratversicherung - Untervermietung an »oberflächlich Bekannte« ist grob fahrlässig
Ist ein Mietermehrere Monate lang unterwegs und vermietet er die Wohnung für diese Zeitunter, so handelt er grob fahrlässig, wenn er Wertgegenstände (insbesondereteuren Schmuck) sowie eine Geldkassette in einem einfach abgeschlossenenSchrank zurücklässt, und dieser während seiner Abwesenheit aufgebrochen wird.Seine Hausratversicherung muss den entstandenen Schaden nicht ersetzen. Ein nurleicht gesicherter Schrank ist nicht geeignet, Wertgegenstände über einelängere Zeit der Abwesenheit hinweg aufzubewahren. (LG Münster, 115 O 23/24) -vom 05.09.2024