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Rechtstipp: Hausratversicherung - Schäden durch Rauch sind nicht versichert
Hat eine Frau einen Braten mit Speiseöl in einem Topf zubereitet, und vergisst sie den Topf auf dem Herd (der durch den Kontakt zum Ceranfeld weiter erhitzt wird), so muss die Hausratversicherung der Frau nicht zahlen, wenn sich dichter weißer Rauch bildet und etliche Einrichtungsgegenstände in der Wohnung durch Rauchablagerungen und Brandgeruch irreparabel beschädigt werden. Ist laut Versicherungsbedingungen nur "Brand" versichert, so muss die Versicherung den Schaden (hier in Höhe von rund 70.000 €) nicht ersetzen. Ein "Brand" sei ein offenes Feuer, das sich "aus eigener Kraft ausbreiten kann". Das habe hier nicht vorgelegen. (LG Chemnitz, 5 O 222/22)