Vorheriger Artikel
Steuertipp: Beiträge zur Sportinvaliditätsversicherung sind keine Werbungskosten
Vorheriger Artikel
Rechtstipp: Sozialhilfe - Der Sohn kann den «Pflichtteil des Vaters» noch abgeben müssen
Rechtstipp: Hartz IV - Direkt gegen das Jobcenter kann der Vermieter Miete nicht einklagen
Hat ein Vermieter Wohnungen an Grundsicherungsempfänger vermietet und laufen bei einer Mieterin Mietschulden und Rückstände bei den Nebenkosten auf, so kann der Vermieter dieses Geld nicht direkt beim Jobcenter einklagen - auch, wenn das die Kosten für die Bedürftige übernimmt. Es besteht keine Anspruchsgrundlage für eine Schuldübernahme des Jobcenters. Das gelte auch dann, wenn grundsätzlich die gesetzliche Möglichkeit besteht, dass der Vermieter die Miete direkt vom Jobcenter bezieht (was hier aber nicht der Fall war). Der Vermieter muss gegen den Mieter klagen. (LSG Niedersachsen-Bremen, L 11 AS 578/20)