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Rechtstipp: Handy am Steuer - Eine »Umlagerung« ist keine »Benutzung«

11.12.2023

Lagert ein Autofahrer sein Handy während des Telefonierens über eine Freisprechanlage im Auto um, so stellt das keinen Verstoß gegen das Handyverbot am Steuer dar. Es liege dann keine „strafbare Benutzung“ vor. Der muss dann die gegen ihn verhängte Geldbuße (hier in Höhe von 250 €) nicht bezahlen. Denn allein durch das Aufnehmen oder Halten eines Mobiltelefons während der Fahrt werde nicht gegen die Straßenverkehrsordnung verstoßen. Es sei nicht „einsichtig, eine funktionsneutrale Tätigkeit wie das Umlagern bei einem Handy anders zu beurteilen als bei sonstigen im Fahrzeug mitgeführten Gegenständen“. (OLG Karlsruhe, 1 ORbs 33 Ss 151/23)

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