Steuertipp: Bemessung der Schenkungsteuer bei niedrig verzinsten Darlehen
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Rechtstipp: Handy am Lenker - Die Nachfrage zum Wohnort kann diskriminierend sein
Wird ein Mann mit tunesischen Wurzeln wegen eines Handyverstoßes auf dem Fahrrad von der Polizei angehalten, und werden seine Personalien aufgenommen, weil er behauptet, er habe nicht telefoniert (sondern ein schwarzes Brillenetui aus der Tasche geholt), so ist eine Nachfrage, woher er »wirklich kommt«, diskriminierend, wenn er bereits die Stadt genannt hat, in der er lebt. Dem Mann wurden 750 Euro Schadenersatz zugesprochen. Ein solches »Nachhaken sei keine Frage mehr, sondern eine Unterstellung. Der Radler wurde durch die (Nach-)Frage "Wo kommen Sie wirklich her?" weniger günstig behandelt als eine andere Person in einer vergleichbaren Situation. (AmG Berlin-Mitte, 21 C 252/23) - vom 15.04.2024