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Rechtstipp: Grundsicherung - Guthaben aus der Stromrechnung darf nicht mit Heizkosten verrechnet werden

31.01.2025

Ergibt sich aus der Jahresabrechnung des Stromanbieters eines Arbeitslosen, der Grundsicherung bezieht, eine Gutschrift, so darf das Jobcenter dieses Guthaben nicht einfach mit den Heizkosten verrechnen. Das gelte sogar dann, wenn Strom und Gas beim selben Anbieter bezogen werden. Denn Heizkosten gehören zu den Kosten der Unterkunft und sind im Regelfall voll zu übernehmen. Die Kosten für Strom hingegen werden pauschal mit dem Regelsatz abgegolten. (BSG, B 7 AS 21/22 R) – vom 10.04.2024

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