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Rechtstipp: Gemeinde darf Eigentümer nicht einfach zur Löschwasserversorgung verdonnern
Befinden sich Gebäude und Höfe mehrere Kilometer außerhalb der nächstgelegenen Ortslage, und ist die vorhandene Trinkwasserversorgung zu knapp, um hinreichend Löschwasser für den Fall eines Brandes in einem Anwesen bereitstellen zu können, so darf die Gemeinde die Eigentümer dennoch nicht per Anordnung verpflichten, eine eigene Löschwasserversorung herzustellen und dauerhaft zu unterhalten. Das gelte jedenfalls dann, wenn die Grundstückseigentümer dazu "verdonnert" wurden, "eine Wassermenge von 96 Kubikmetern für eine Dauer von zwei Stunden" zu gewährleisten, ohne dass geprüft wurde, ob auch eine geringere Löschwassermenge ausreichen könnte (was hier der Fall war, weil das Regelwerk, auf das sich die Gemeinde stützte, für "ländliche Ansiedlungen von zwei bis zehn Anwesen" die Hälfte an Kubikmetern vorsah). (VwG Koblenz, 3 L 1042/24) - vom 14.11.2024