Steuertipp: Dienst im Mannschaftsdienstgrad lässt den Anspruch auf Kindergeld nicht verfallen
News Recht und Steuern: 8. Mai 2025
Rechtstipp: Für einen vollautomatischen Wanddrucker ist keine Extraausbildung nötig
Der Hersteller eines vollautomatischen Wanddruckes kann von der Handwerkskammer verlangen, dass diese nicht (weiter) die Meldung verbreitet, der professionelle Einsatz eines solchen Wanddruckers gehöre zum »zulassungspflichtigen Maler- und Lackiererhandwerk« und dürfe nur von entsprechend Ausgebildeten bedient werden. (Mit einem solchen Drucker lassen sich individuell vom Verwender programmierte Motive großflächig auf eine meist vertikale Fläche auftragen.) Die gewerbliche Nutzung solcher Drucker ist nicht nur mit Fachkundenachweis und Eintrag in die Handwerksrolle erlaubt. Die Bedienung beschränke sich auf Vorbereitung und Farbmanagement, während der Farbauftrag automatisch durchgeführt wird. Für die Schwierigkeit der Bedienung genüge eine Schulung, um zufriedenstellende Ergebnisse mit dem Wanddrucker zu erzeugen. Deswegen erfordere die Tätigkeit keinen Fachkundenachweis. (VwG Berlin, 4 L 847/24) - vom 19.02.2025