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Rechtstipp: Für Bereiche "ohne Struktur" kann kein Betriebsrat gewählt werden

25.03.2026

Arbeiten Fahrereines Essens-Lieferdienstes in sogenannten Remote-Cities (das sindLiefergebiete ohne Verwaltungsstruktur des Betreibers), so kann für solcheEinheiten kein eigener Betriebsrat gewählt werden. Arbeiten die Fahrer desLieferanten überwiegend mit Apps, über die sie digital Aufträge erhalten undmit dem Arbeitgeber kommunizieren, so liege damit keine Betriebe vor, in denenein Betriebsrat gewählt werden könnte. Zwar könnten auch in selbstständigenBetriebsteilen Arbeitnehmervertreter gewählt werden. Diese müssten jedochzumindest ein Mindestmaß an organisatorischer Selbstständigkeit aufweisen. Daslag hier nicht vor. Es fehlt das Mindestmaß organisatorischerSelbstständigkeit. Allein die Zusammenfassung der Auslieferungsfahrer zu einemLiefergebiet mit eigenem Dienstplan reiche nicht aus. (BAG, 7 ABR 23/24 u. a.)- vom 28.01.2026

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