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Rechtstipp: Führerscheinentzug - Ein Mann mit "Gefährdungspotenzial" muss auch als Vielfahrer büßen

07.03.2025

Auch wenn ein Mann als beruflicher Vielfahrer auf seinen Führerschein angewiesen ist, ist das kein Grund dafür, dass er als Härtefall von der (vorübergehenden) Entziehung der Fahrerlaubnis verschont bleibt, obwohl er acht Punkte im Fahreignungsregister gesammelt hat. Auch der sofortige Vollzug kann nicht unbedingt verhindert werden. Das gelte auch dann, wenn er anführt, seine berufliche Existenz sei ohne Führerschein gefährdet. War er bereits beim Stand von vier Punkten behördlich schriftlich ermahnt worden und wurde ihm die Möglichkeit aufgezeigt, durch ein Fahreignungsseminar seine Punkte zu reduzieren, so kann er nicht mehr »auf Gnade hoffen«, wenn er auf die Post der Behörde nicht reagiert. Wer so viele Verstöße begehe, die mit Punkten bestraft werden, der stelle »ein Gefährdungspotenzial" dar. (Bayerischer VwGH, 11 CS 24.1933) - vom 19.12.2024

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