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Rechtstipp: Freiwillig Krankenversicherte sind keine Pflichtversicherten
Betriebsrentner, die freiwillig gesetzlich krankenversichert sind, haben keinen Anspruch auf den vom Gesetzgeber für Pflichtversicherte eingeführten "Freibetrag auf beitragspflichtigen Einnahmen aus Versorgungsbezügen". Darin liege keine verfassungsrechtliche Ungleichbehandlung. Pflichtversichert habe ihre Mitgliedschaft in der gesetzlichen Krankenversicherung "durch eine ausreichend lange Zeit der Zugehörigkeit zur Sozialversicherung erlangt". Das durfte der Gesetzgeber bei der Bestimmung, für wen der Freibetrag gelten soll, als Privileg berücksichtigen. (BSG, B 12 KR 9/23 R u. a.) - vom 05.11.2024