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Rechtstipp: Familienrecht - Stiefkindadoption ist trotz verbotener Leihmutterschaft möglich

16.05.2024

Zwar ist eine so genannte Leihmutterschaft in der Bundesrepublik verboten. Trotzdem ist eine Stiefkindadoption eines im Ausland von einer Leihmutter geborenen Kindes in Deutschland möglich. In dem konkreten Fall hatte ein Ehepaar über eine Leihmutterschaft mit Hilfe einer Eizellspende in der Ukraine eine Schwangerschaft eingeleitet. Nach der Geburt erkannte der Ehemann die Vaterschaft an, seine Frau beantragte die Adoption des Kindes ihres Mannes. Weil es für das Kindeswohl erforderlich ist, dass das Kind auch zur Stiefmutter ein rechtliches Eltern-Kind-Verhältnis hat, sei diese Konstellation anzuerkennen. So könne das Kind im Haushalt der »Wunscheltern« erzogen werden sie als seine sozialen Eltern "kennen lernen". (OLG Frankfurt am Main, 2 UF 33/23)

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