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Rechtstipp: Familienrecht - Gewalt schließt gemeinsame Sorge aus

21.11.2024

Ist eine Frau und Mutter von zwei Kindern häuslicher Gewalt, Nachstellungen und Bedrohungen durch ihren Mann ausgesetzt gewesen, und haben die fünf und neun Jahre alten Kinder das teilweise miterlebt, so liegt darin eine spezielle Form der Kindesmisshandlung. Der Mutter steht dann das alleinige Sorgerecht für die Kinder zu. Bestand gegen den Mann mehrfach ein Näherungs- und Kontaktverbot und hat er der Mutter Todesdrohungen geschickt, so sei eine Basis für gemeinsame elterliche Sorge nicht gegeben. Das erhöhte Aggressionspotential und die Bereitschaft zur Gewalt zeigen, dass der Mann nicht zu einem angemessenen respektvollen Umgang mit der Mutter der gemeinsamen Kinder in der Lage ist. (OLG Frankfurt am Main, 6 UF 144/24) - vom 10.09.2024

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