Steuertipp: Energetische Sanierung - Nur bei vollständiger Bezahlung greift der Steuervorteil
Steuertipp: Eine Rechtsanwaltsgesellschaft ist eben kein Rechtsanwalt
Rechtstipp: Fällt "nur" die Telefonie am Handy aus, so gibt es keine Entschädigung
Fällt die Telefonie an einem Handy eines Kunden eines Mobilfunkanbieters wegen einer Netzstörung über fast zehn Monate lang aus (in der Wohnung und in deren unmittelbarer Nähe), so kann der Kunde dennoch keine Entschädigungszahlung gegen den Anbieter geltend machen. Es sei nicht zu einem "vollständigen Ausfall des Dienstes" gekommen. Aber nur ein solcher würde eine Entschädigung rechtfertigen. War die Übertragung von Daten nicht gestört, konnte also zum Beispiel über WLAN telefoniert werden (auch das Versenden von SMS funktionierte), so reiche die Einschränkung nicht für eine Zahlung vom Mobilfunkanbieter. (OLG Braunschweig, 9 U 54/23)