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Steuertipp: Geht das Kindergeld an den Chef, kann das den Bruttolohn mindern
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Steuertipp: Sonderausgaben - Jede Versicherungssparte muss separat beurteilt werden
Rechtstipp: Erhält ein Frührentner rückwirkend Rente, so muss er Wohngeld-Leistungen zurückzahlen
Ist einem Frührentner für einen bestimmten Zeitraum Wohngeld gewährt worden (hier für einen Zeitraum von knapp 3 Jahren in Höhe von fast 10.000 €), so muss er die Wohngeldzahlungen erstatten, wenn ihm rückwirkend eine (volle) Rente wegen Erwerbsminderung zugesprochen wird (mit einer Nachzahlung in Höhe von fast 38.000 €). Er kann nicht auf Vertrauensschutz pochen. Einen solchen sieht das Wohngeldgesetz nicht vor. Erhöht sich Einkommen im Laufe des Bewilligungszeitraumes um mehr als 15 Prozent, so darf das Wohngeld neu berechnet werden - und zwar rückwirkend bis zu einem Zeitraum von drei Jahren. (VwG Koblenz, 3 K 617/21)