Steuertipp: Bank muss Steuerrückforderungen leisten
Steuertipp: Kindergeld - Der Anspruch besteht nicht nur, wenn die Eltern Arbeit haben
Rechtstipp: Elterngeld - Auch ein für lange Zeit erkrankter Vater behält den Anspruch
Einem jungen Vater darf auch dann nicht die Elterngeld-Bewilligung wieder entzogen werden, wenn er über die Lohnfortzahlung im Krankheitsfall hinaus erkrankt. In dem konkreten Fall war der Mann kurz nach Beginn der sogenannten Partnerschaftsbonusmonate erkrankt und über das Ende der Lohnfortzahlung hinaus krankgeschrieben. Daraufhin wurde die Bewilligung des Elterngeldes aufgehoben und das "Elterngeld Plus" von dem Mann zurückgefordert - zu Unrecht. Denn Eltern gelten auch dann noch als erwerbstätig, wenn sie ihre auf die vorgeschriebene Zahl an Wochenstunden festgelegte Tätigkeit während der Arbeitsunfähigkeit nicht ausüben können, das Arbeitsverhältnis aber fortbesteht und die Arbeit voraussichtlich wieder aufgenommen wird. Ziel von "Elterngeld Plus" ist es, gerade die partnerschaftliche Betreuung von Kindern und zugleich die wirtschaftliche Absicherung über eine Teilzeittätigkeit zu ermöglichen. (BSG, B 10 EG 2/22 R)