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Rechtstipp: Ehegattenunterhalt - Ein sehr teurer Firmenwagen muss nicht voll angerechnet werden
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Steuertipp: Ein Patentanwalt, der die Eintragungsreife sichert, ist nicht erfinderisch
Rechtstipp: Einkommen eines Rentners kann die Betriebsrente mindern
Hat ein Rentner Erwerbseinkommen, und bezieht er sowohl eine gesetzliche Rente als auch eine Betriebsrente, so darf dieser Verdienst auf die Betriebsrente angerechnet werden. Die Betriebsrente darf also gekürzt werden. Das gelte jedenfalls dann, wenn das in den Bestimmungen der betriebliche Altersvorsorge des Arbeitgebers ausdrücklich geregelt und nicht überraschend für den Rentner ist. Die Anrechnung von Erwerbseinkommen verstoße weder gegen das Betriebsrentengesetz noch gegen den Gleichheitsgrundsatz des Grundgesetzes. (LAG Düsseldorf, 6 Sa 1198/23 - vom 12.04.2024)