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Arbeitsrecht - In der Probezeit sollte die eigene Meinung nicht zu "sichtbar" sein
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Steuertipp: Bei einer möglichen Doppelbesteuerung ist schon genau hinzuschauen
Rechtstipp: Eine Werbung ohne Preisangabe ist rechtswidrig
Bietet ein Lebensmittel-Einzelhändler an, dass sich Kunden in bereitgestellten Flaschen Orangensaft mittels Saftpresse selbst frisch abfüllen können, so muss im Rahmen der Preisangabenverordnung - neben der Werbung für das Produkt - erkennbar sein, welcher Grundpreis für den O-Saft gilt. Es muss zu erkennen sein, wie teuer zum Beispiel ein Liter des Saftes ist. Wird an der Kasse - unabhängig vom tatsächlichen Inhalt - allein mithilfe der Flaschengröße abgerechnet, so ist das ein Verstoß gegen das Gebot der Preisklarheit und gegen das Gesetzt gegen den unlauteren Wettbewerb. (OLG Karlsruhe, 14 Ukl 1/23)