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Rechtstipp: Eine S-Bahn-Fahrt von 5 Minuten ist einem Zweitklässler zuzumuten

23.09.2025

Grundsätzlich kann es einem siebenjährigen Zweitklässler zugemutet werden, für den Schulweg für eine kurze Strecke die S-Bahn zu nutzen. Die Eltern können nicht verlangen, dass der »Schülerspezialverkehr« zwischen dem Wohnort und der nächstgelegenen Grundschule im Nachbarort wieder eingerichtet wird, der bis zum Ende des Schuljahres fuhr. Alternativ wurden die Eltern beziehungsweise die Grundschüler auf die S-Bahn-Verbindung verwiesen - zu Recht. Dauert die Fahrt, die ohne Zwischenhalt durchfährt, fünf Minuten und besteht für den gesamten Schulweg »keine über das typische Maß hinausgehende Gefahr«, so müssen die Eltern das akzeptieren und die Fahrt gegebenenfalls mit dem Sohn in den Ferien üben. (VwG Dresden, 5 L 845/25) – vom 07.08.2025

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