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Rechtstipp: Eine Ladesäule darf vor dem Grundstück entstehen

04.11.2025

Anwohner könnennicht verlangen, dass eine straßenrechtliche Anordnung zum Einrichten vonLadesäulen für E-Fahrzeuge dahingehend geändert wird, dass dort nicht »rund umdie Uhr« aufgeladen werden darf. Auch sei es unzulässig, dass BerufspendlernStellplätze genommen werden. Liegen die Rechtsgrundlagen für das Errichten vonLadestationen vor, so können sich die Anwohner nicht dagegen wehren. Wurde dieAnordnung »ermessensfehlerfrei« erlassen und ist sie verhältnismäßig, so istdas Interesse der Allgemeinheit an der Förderung und dem Ausbau der E-Mobilitäthöher zu gewichten als die Interessen der Anwohner an optimalenParkmöglichkeiten. (OVG Berlin-Brandenburg, 1 S 28/22) – vom 11.10.2022

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