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Steuertipp: Anonyme Anzeigen beim Finanzamt dürfen anonym bleiben
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Rechtstipp: Der Vermieter muss erklären, warum der Eigenbedarf weggefallen sein soll
Rechtstipp: Ein Vermieter darf einen Stellplatz nicht doppelt vermieten
Auch wenn einVermieter den Mietvertrag mit dem Mieter eines Pkw-Stellplatzes gekündigt hat,darf er den Stellplatz nicht an einen Dritten vermieten. Ist noch nichtendgültig geklärt, ob die Kündigung wirksam war, so darf der Vermieter den"Besitz" nicht stören. Bis zur endgültigen Klärung desKündigungsfalles darf der Vermieter den Stellplatz nicht anderweitig vergeben.(LG Hamburg, 316 S 38/24) - vom 30.10.2024