Rechtstipp: Verbraucherrecht - Einvernehmliche Terminänderungen führen zur Erstattung
Steuertipp: Erbverzicht des Vaters bringt keinen höheren Erbschaftsteuer-Freibetrag für den Sohn
Rechtstipp: Ein Schöffe, der Grundsicherung bezieht, muss die Einnahmen melden
Ein Ingenieur, der Grundsicherung bezieht, muss die Einnahmen aus seiner Tätigkeit als Schöffe an einem Landgericht dem Jobcenter melden. Erfährt das Jobcenter zufällig davon, so muss er Gelder, die über dem Freibetrag liegen, erstatten. Es reiche nicht aus, dass er dem Jobcenter gegenüber erklärt hatte, "vielleicht irgendwann" als Schöffe tätig werden zu können. Er muss über die genaue Ausübung und über die bezogenen Gelder informieren. (Hier hatte er gegenüber dem Landgericht die unwahre Angabe gemacht, als Bauingenieur und Energieberater monatlich 3.500 € zu erzielen, wonach dann die Zeit - und Verdienstausfallentschädigung für ihn berechnet wurde.) (LSG Niedersachsen-Bremen, L 11 AS 75/21) - vom 29.08.2024