Mitglied werden
Suche
Vor Ort
Presse
Menü

Veränderung pro Sekunde

Login
Menü schließen

Menü schließen

Sie sind hier:  Startseite  Bayern  Tipp des Tages - Archiv    Rechtstipp: Ein Schöffe, der Grundsicher...

Rechtstipp: Ein Schöffe, der Grundsicherung bezieht, muss die Einnahmen melden

26.11.2024

Ein Ingenieur, der Grundsicherung bezieht, muss die Einnahmen aus seiner Tätigkeit als Schöffe an einem Landgericht dem Jobcenter melden. Erfährt das Jobcenter zufällig davon, so muss er Gelder, die über dem Freibetrag liegen, erstatten. Es reiche nicht aus, dass er dem Jobcenter gegenüber erklärt hatte, "vielleicht irgendwann" als Schöffe tätig werden zu können. Er muss über die genaue Ausübung und über die bezogenen Gelder informieren. (Hier hatte er gegenüber dem Landgericht die unwahre Angabe gemacht, als Bauingenieur und Energieberater monatlich 3.500 € zu erzielen, wonach dann die Zeit - und Verdienstausfallentschädigung für ihn berechnet wurde.) (LSG Niedersachsen-Bremen, L 11 AS 75/21) - vom 29.08.2024

Mit Freunden teilen