Rechtstipp: Ein nicht gegen Masern immunisiertes Kind darf nicht in die Kita
Ein nicht gegenMasern geimpftes oder anderweit dagegen immunisiertes Kind darf keineKindertagesstätte besuchen. Die Kita-Leitung darf einem (hier: 3-jährigen)Jungen ein Betretungsverbot erteilen. Durch die in Deutschland herrschendeImpfpflicht sollen nicht nur die Kinder selbst geschützt werden, sondern auchandere Menschen. Legen die Eltern ein ärztliches Dokument mit einemLaborergebnis vor, das im Trockenblut des Kindes die Immunität nachweisen soll,so gilt das nicht als ausreichender Nachweis. (Hier war unklar, ob es sichüberhaupt um das Trockenblut des Kindes gehandelt habe.) (VwG Mainz, 1 L733/25) - vom 16.01.2026