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Rechtstipp: Ein Messerverbot kann präventiv auch individuell greifen
Ist gegen einen 18-jährigen ein polizeiliches Verbot erlassen worden, für eine Zeitraum von drei Jahre kein Messer mit sich führen dürfen, so kann dieses Verbot auch dann in Kraft treten, wenn es Bedenken gibt, ob es »überhaupt zur Gefahrenabwehr geeignet ist«, da ungewiss sei, wie das Verbot kontrolliert werden kann. Liegen jedoch hinreichende Anhaltspunkte dafür vor, dass von dem jungen Mann eine konkrete Gefahr für die öffentliche Sicherheit ausgeht, so darf die Polizei "weitreichende Präventionsinstrumente" nutzen". Ein solches "Führungsverbot" ist als Teil des Gesamtkonzepts zur präventiven Bekämpfung der Straßen- und Gewaltkriminalität geeignet und auch verhältnismäßig. (OVG für das Land Nordrhein-Westfalen, 5 B 579/25) - vom 08.07.2025