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Steuertipp: Nach einem Irrtum dürfen steuerliche Folgerungen gezogen werden
Rechtstipp: Ein Handyvertrag darf einseitig gekündigt werden
Eine Mobiltelefon-Gesellschaft hat nicht das Recht, Kunden, die ihre Verträge wirksam gekündigt haben, aufzufordern, telefonisch Kontakt aufzunehmen, um angeblich offene Fragen zu klären und eine Kündigungsbestätigung zu erhalten. Das ist rechtswidrig. Eine Kündigung wird grundsätzlich ohne Bestätigung wirksam, wenn sie dem Unternehmen fristgerecht zugeht. Sie ist eine einseitige, empfangsbedürftige Willenserklärung. Ebenso ist deswegen auch eine Kontaktaufnahme per Brief gegen den ausdrücklichen Wunsch des Verbrauchers rechtswidrig. (LG Kiel, 14 HKO 42/20)