Rechtstipp: Ein "freies christliches Heimschulwerk" ist keine Schule
Eltern können die inDeutschland geltende Schulpflicht nicht durch Heimunterricht erfüllen. Dasgelte auch dann, wenn sie dabei von einem Verein unterstützt werden, der sichals »freies christliches Heimschulwerk« bezeichnet. Die Eltern dürfen ihreKinder nicht aus religiösen Gründen von einer Schule fernhalten. Der Verein seiweder eine öffentliche Schule noch eine anerkannte Ersatz- oder anerkannteErgänzungsschule. Die Eltern müssen die Kinder an einer Schule anmelden. (VwGMünster, 4 K 594/23) - vom 05.01.2026