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Steuertipp: Fristverlängerung bei Schlussabrechnungen für Corona-Wirtschaftshilfen
Rechtstipp: Ein Einfamilienhaus darf nicht als Monteursunterkunft genutzt werden
Hat der Eigentümer eines Einfamilienhauses die Immobilie an Monteure vermietet, die dort in sehr spartanischen Verhältnissen leben, so kann die Bauaufsichtsbehörde diese Nutzung verbieten. Das gelte jedenfalls dann, wenn die Nutzung des Hauses als Monteursunterkunft nicht genehmigt worden ist. Das Haus sei für eine "Wohnnutzung" ausgelegt, die hier nicht mehr vorhanden war. Die (hier insgesamt 6) Männer mussten zu zweit in einem Zimmer schlafen und es gab weder Schränke noch andere Möglichkeiten, Kleidung unterzubringen. Auch sprach gegen eine "Wohnnutzung", dass sich die Männer meist nur an Wochenenden in dem Haus aufhielten, da sie in der Arbeitswoche in weit entfernten Orten beschäftigt waren. (VwG Neustadt an der Weinstraße, 4 L 1213/23)