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Steuertipp: Steuererklärung - Wer nicht weiß, dass er abgeben muss, kann nicht bestraft werden
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Rechtstipp: Der Vertrag mit einer Kita ist nicht so einfach zu lösen
Rechtstipp: Eigentumswohnung - Was für den Eigentümer gilt, gilt auch für den Mieter
Ist es Eigentümern aufgrund einer Gebrauchsregelung in der Teilungserklärung der Gemeinschaft untersagt, ein Gewerbe oder einen Beruf in der Wohnung auszuüben, so gilt das auch für einen Mieter, der in der Wohnung lebt. Gibt der Mieter Musikunterricht in der Wohnung, so kann ihm das die Eigentümergemeinschaft untersagen. Er hat seine »Befugnis zur Nutzung der Wohnung« überschritten – und zwar auch dann, wenn sein Vermieter ihm erlaubt hat, den Unterricht zu geben. Diese »unmittelbare Beeinträchtigung« müssen die Miteigentümer nicht dulden. (AmG Konstanz, 11 C 271/23) – vom 28.11.2023