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Rechtstipp: Eigentumswohnung - Was für den Eigentümer gilt, gilt auch für den Mieter

24.06.2025

Ist es Eigentümern aufgrund einer Gebrauchsregelung in der Teilungserklärung der Gemeinschaft untersagt, ein Gewerbe oder einen Beruf in der Wohnung auszuüben, so gilt das auch für einen Mieter, der in der Wohnung lebt. Gibt der Mieter Musikunterricht in der Wohnung, so kann ihm das die Eigentümergemeinschaft untersagen. Er hat seine »Befugnis zur Nutzung der Wohnung« überschritten – und zwar auch dann, wenn sein Vermieter ihm erlaubt hat, den Unterricht zu geben. Diese »unmittelbare Beeinträchtigung« müssen die Miteigentümer nicht dulden. (AmG Konstanz, 11 C 271/23) – vom 28.11.2023

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