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Steuertipp: Die Zuständigkeit der Familienkassen kann per Gerichtsbeschluss geändert werden
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Steuertipp: Auskunft zu Unterschieden von Handels- und Steuerbilanz
Rechtstipp: Eigentumswohnung: Ist die Wohnung verkauft, ist der neue Eigentümer einzuladen
Hat die Eigentümerin einer Eigentumswohnung die Wohnung an ein Ehepaar verkauft und gibt es bereits eine Auflassungsvormerkung zugunsten des Paares, so muss nur das Ehepaar zur anstehenden Eigentümerversammlung eingeladen werden. Das gelte auch dann, wenn die alte Eigentümerin noch im Grundbuch steht. Den Erwerbern stehen die Stimm- und Anfechtungsrechte zu, auch wenn sie noch nicht im Grundbuch stehen. (LG Frankfurt am Main, 2-13 S 18/20)