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Rechtstipp: Eigentumswohnung - Im Zweifel müssen die Kosten von allen getragen werden

02.05.2025

Ein Wohnungseigentümer kann sich nicht gegen den Beschluss der Eigentümerversammlung wehren, der die Kostenverteilung für die Erneuerung von Fenstern in der Wohnanlage dahingehend regelt, dass der Aufwand auf alle Eigentümer umgelegt wird. Er beantragte vergeblich (mit Blick auf die notarielle Teilungserklärung), dass jeder Eigentümer für die Instandhaltung und Instandsetzung im Bereich seines Sondereigentums selbst aufkommen muss. Der Beschluss bezog sich auf eine Instandsetzungsmaßnahme, die nicht eindeutig in der Teilungserklärung geregelt sei. In einem solchen Fall müsse dann die Gemeinschaft die Kosten tragen. (AmG Hamburg St. Georg, 980b C 13/23) - vom 13.10.2023

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