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Rechtstipp: Luftsicherheit - Ein Stahlspringseil darf nicht ins Handgepäck
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Steuertipp: Schlussabrechnung der Corona-Wirtschaftshilfen - Fristablauf 30. September 2024
Rechtstipp: Eigentumswohnung - Falsch ist falsch - egal, wie groß der Fehler ist
Werden Heizkosten für einen gemeinschaftlich genutzten Hausflur in einer Eigentümergemeinschaft auf einen einzelnen Wohnungseigentümer umgelegt, so ist die Jahresabrechnung insgesamt rechtswidrig. Es sei unerheblich, wie groß das Ausmaß des Fehlers tatsächlich ist. Es genüge, wenn ein Fehler festgestellt wird, »der sich notwendig auf die Ergebnisse ausgewirkt hat«. (AmG Berlin-Charlottenburg, 73 C 54/21)