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Steuertipp: Ohne lokalen Arbeitsvertrag gibt es keine "erste Tätigkeitsstätte"
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Steuertipp: Fälschlich berechnete Nachzahlungszinsen müssen erlassen werden
Rechtstipp: Eigentumswohnung - Eine Heizung für alle muss im Keller eines Einzelnen geduldet werden
Befindet sich in demSondereigentum eines Eigentümers (hier in einem Keller) eine gemeinschaftlicheHeizungsanlage, so ist der Eigentümer aufgrund seiner Treue- undRücksichtnahmepflichten so lange verpflichtet, die Heizungsanlage zu dulden,bis die Gemeinschaft eine alternative Heizmöglichkeit geschaffen hat. Es kommeauf die Frage der Sondereigentumsfähigkeit des Raumes dann nicht an. DerEigentümer kann nicht verlangen, dass die Anlage entfernt wird. (LG Frankfurtam Main, 2-13 S 8/24) - vom 13.03.2025