Mitglied werden
Suche
Vor Ort
Presse
Menü

Neuverschuldung pro Sekunde

Zinsen pro Sekunde

Landesschulden Bayern

Login
Menü schließen

Menü schließen

Sie sind hier:  Startseite  Bayern  Tipp des Tages - Archiv    Rechtstipp: Eigentumswohnung - Eine Heiz...

Rechtstipp: Eigentumswohnung - Eine Heizung für alle muss im Keller eines Einzelnen geduldet werden

13.01.2026

Befindet sich in demSondereigentum eines Eigentümers (hier in einem Keller) eine gemeinschaftlicheHeizungsanlage, so ist der Eigentümer aufgrund seiner Treue- undRücksichtnahmepflichten so lange verpflichtet, die Heizungsanlage zu dulden,bis die Gemeinschaft eine alternative Heizmöglichkeit geschaffen hat. Es kommeauf die Frage der Sondereigentumsfähigkeit des Raumes dann nicht an. DerEigentümer kann nicht verlangen, dass die Anlage entfernt wird. (LG Frankfurtam Main, 2-13 S 8/24) - vom 13.03.2025

Mit Freunden teilen