Steuertipp: Auch über eine GbR wird an den Gatten steuerfrei verschenkt
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Rechtstipp: Eigentumswohnung: Aus einem Fenster darf eine Tür gemacht werden
Der Eigentümer einerWohnung hat das Recht, ein Fenster, das zum Balkon liegt, in eine Tür umbauenzu lassen. Das gilt auch dann, wenn bereits eine Balkontür vorhanden ist und essich um eine bauliche Veränderung am Gemeinschaftseigentum handelt. Können dieArgumente der Eigentümergemeinschaft gegen das Vorhaben (Angst um diekonstruktive Stabilität, Gefahr von Kälte- und Wassereintritt sowieAuswirkungen auf das Heizungssystem) mit Hilfe von Gutachten entkräftet werden,beziehungsweise stellen sie sich als "theoretisch" heraus, so kanndie fehlende Zustimmung der Wohnungseigentümergemeinschaft gerichtlich ersetztwerden. (AmG München, 1293 C 26254/24) - vom 27.05.2025